Verkehrssicherungspflicht - was ist das ?
Die Verkehrssicherungspflicht legt fest, dass ein Baumeigentümer dafür sorgen muss, dass von seinem Baum keine Gefahr für andere ausgeht. Der Baumeigentümer muss dafür sorgen, dass der Baum stabil und standsicher ist.
Kommt er dieser Pflicht nicht nach, dann kann er für Schäden, die durch den Baum verursacht werden – wie zum Beispiel herabfallende Äste oder Umsturz – in Form von Schadensersatz oder Schmerzensgeld haftbar gemacht werden.
Das glit aber nur für Schäden, die durch rechtzeitiges Eingreifen hätten verhindert werden können.
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