Am Deich 26, 25335 Elmshorn / Raa-Besenbek

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in Schleswig-Holstein und Hamburg

Verkehrssicherungspflicht

Verkehrssicherungspflicht - was ist das ?

 

Die Verkehrssicherungspflicht legt fest, dass ein Baumeigentümer dafür sorgen muss, dass von seinem Baum keine Gefahr für andere ausgeht. Der Baumeigentümer muss dafür sorgen, dass der Baum stabil und standsicher ist. 


Kommt er dieser Pflicht nicht nach, dann kann er für Schäden, die durch den Baum verursacht werden – wie zum Beispiel herabfallende Äste oder Umsturz – in Form von Schadensersatz oder Schmerzensgeld haftbar gemacht werden.

Das glit aber nur für Schäden, die durch rechtzeitiges Eingreifen hätten verhindert werden können.

Kommt er dieser Pflicht nicht nach, dann kann er für Schäden, die durch den Baum verursacht werden – wie zum Beispiel herabfallende Äste oder Umsturz – in Form von Schadensersatz oder Schmerzensgeld haftbar gemacht werden.

Das glit aber nur für Schäden, die durch rechtzeitiges Eingreifen hätten verhindert werden können.

Kommt es zu einem "Baumunfall", dann muss der Baumeigentümer nachweisen, dass er alle ihm zumutbaren (Schutz-)Vorkehrungen getroffen hat und somit tatsächlich nicht für den Schaden verantwortlich ist.

Das bedeutet, dass der Baumeigentümer seinen Baum regelmäßig auf mögliche Schäden oder Krankheiten hin untersuchen lassen und evtl. erforderliche Maßnahmen durchführen muss.

Dazu gehören u.a. die Schädlings- und Krankheitsbekämpfung, der Schnitt von gefährdenden Ästen, das Entnehmen von Totholz oder der Einbau einer Kronensicherung.

 

Die regelmäßige Baumkontrolle kann Sie vor der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht schützen und hilft, Ihren Baum langfristig zu erhalten.

 

Wenn Sie nicht sicher sind und nicht genau wissen, ob von Ihrem Baum eine Gefahr ausgeht oder nicht, dann sprechen Sie uns an.

 

Wir beraten Sie gern !

Kommt es zu einem "Baumunfall", dann muss der Baumeigentümer nachweisen, dass er alle ihm zumutbaren (Schutz-)Vorkehrungen getroffen hat und somit tatsächlich nicht für den Schaden verantwortlich ist.

Das bedeutet, dass der Baumeigentümer seinen Baum regelmäßig auf mögliche Schäden oder Krankheiten hin untersuchen lassen und evtl. erforderliche Maßnahmen durchführen muss.

Dazu gehören u.a. die Schädlings- und Krankheitsbekämpfung, der Schnitt von gefährdenden Ästen, das Entnehmen von Totholz oder der Einbau einer Kronensicherung.

 

Die regelmäßige Baumkontrolle kann Sie vor der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht schützen und hilft, Ihren Baum langfristig zu erhalten.

 

Wenn Sie nicht sicher sind und nicht genau wissen, ob von Ihrem Baum eine Gefahr ausgeht oder nicht, dann sprechen Sie uns an.

 

Wir beraten Sie gern !

Wir beraten sie gerne